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Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich biete auch Hilfestellung bei der homöopathischen Behandlung von Problempatienten an. Eine solche Supervision könnte folgendermaßen ablaufen: Sie melden Ihren Patienten zur Supervision telefonisch an und kommen möglichst zu diesem Ersttermin selbst mit dazu. In der Regel mache ich mit Ihrem Patienten (möglichst in Ihrem Beisein) eine komplette Erstanamnese in meiner Ordination und erarbeite die homöopathische Verordnung gemeinsam mit Ihnen. Sollten Sie nicht persönlich anwesend sein können, erhalten Sie von mir eine telefonische (oder briefliche) Rückmeldung. Die Kosten unterscheiden sich nicht von denen einer „normalen“ homöopathischen Erstanamnese, - bitte bei meiner Assistentin erfragen! Fallweise haben sich bisher auch Arzt und Patient das Supervisionshonorar geteilt. In jedem Fall inkludiert dieser Betrag auch die – so notwendig - weitere Nachbetreuung, sofern nicht ein zweiter persönlicher Ordinationstermin notwendig wird, der dann wieder als normaler Kontrolltermin verrechnet werden würde. Über Ihr Vertrauen, einen Ihrer PatientInnen supervidieren zu dürfen, würde ich mich freuen.
Dr Peter König, April 2000 |
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