Honorar


 

Ich arbeite OHNE KRANKENKASSENVERTRÄGE.

Für meine ärztliche Leistung stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus.

Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, jede privatärztliche Honorarnote (auch noch nach 2 Jahren) bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Die Tarife der Rückvergütung können - je nach Krankenkasse - unterschiedlich hoch sein.

 

 

 

Mein Verrechnungssystem bemüht sich um größtmögliche Ausgewogenheit zwischen Ihren Erwartungen und meinen Möglichkeiten.

 

Die Höhe meines Honorars errechnet sich unter anderem auch aus dem für Sie bereitgestellten Zeitaufwand und kann nicht für jeden Patienten und nicht für jede Konsultation gleich hoch sein. Auch eine moderate soziale Staffelung, zu der ich mich ausdrücklich bekenne, ist in ihr inkludiert.

 

  

Meine Ordinationshonorare errechnen sich aus 20 bis 40 Minuten dauernden sogenannten „Anamneseeinheiten“, - also aus jener Zeit, die ich für Sie in der Praxis bereitstelle. In ein solches Basishonorar – egal ob im Rahmen eines Ersttermins oder eines Kontrollgesprächs – ist auch eine (telefonische) Akutbetreuung miteingeschlossen, egal wie viele Einzeltelefonate diese erfordert. Das Ihnen verrechnete Honorar inkludiert - von der Ordination (plus einer Akutintervention) abgesehen – fallweise aber auch folgende Leistungen:

 

Zuschläge - Therapiemodifikation, Therapieentscheidung und Therapieverantwortung

 

Fallweise muß eine laufende Therapie bereits vor dem nächsten Kontrolltermin geändert werden, was in der Regel einem Wechsel der Ihnen verordneten homöopathischen Arznei entspricht. Aber auch eine Arzneiwiederholung (z.B. die Wiederholung einer Ihnen bereits zuvor verordneten Hochpotenz) entspricht einer solchen "Therapiemodifikation". Auch meine Therapieentscheidung, eine bereits vorher gegebene Arznei - gegebenenfalls auch als Maßnahme in einer akuten Situation! - zu wiederholen, bedeutet für mich die Einleitung eines wichtigen Behandlungsschritts und ist somit Übernahme einer neuen ärztlichen Verantwortung und kann als ein sogenannter Zuschlag zur Verrechnung gebracht werden.

 

So kann es passieren, daß Ihnen z.B. 10 aufeinenaderfolgende Akuttelefonate, z.B. im Rahmen eines grippalen Infekts, von denen vielleicht ein Teil sonntags oder spätabends erfolgte, nicht als "Zuschlag“ verrechnet werden, jedoch ein einziges, vielleicht nur kurz dauerndes Telefonat, das eine Therapieänderung zur Folge hatte, eine Honorarforderung nach sich zieht. Aus verschiedenen Gründen habe ich mich dazu entschlossen, diesen Modus beizubehalten und ersuche Sie, diese - wohldurchdachte - Besonderheit meiner Tarifgestaltung zu akzeptieren.

 

Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass Ihnen nie ein Telefonat als solches in Rechnung gestellt wird. Niemals verrechne ich Ihnen eine „Gesprächszeit“, sondern immer nur eine etwaige Therapieentscheidung (bzw. die Übernahme einer Therapieverantwortung) , die aus einem solchen Gespräch resultiert.

 

Zuschläge - weitere Extraleistungen

 Fallweise muß ich - z.B. für eine über den reservierten Zeitraum hinausgehende Ordinationszeit, für eine eventuell erforderliche - in der Regel sehr zeitaufwendige - Nachbearbeitung ("Repertorisation") nach oder außerhalb der Sprechstunden oder für andere für die Arzneifindung und Therapie notwendige Extraleistungen ebenfalls "Zuschläge" zum üblichen Preis in Rechnung stellen.

 

 

Allgemeines:

 

Naturgemäß ist mein zeitlicher, und somit Ihr finanzieller Aufwand am größten bei einer Erst-Anamnese.

Die Folgeordinationen dauern in der Regel kürzer und sind (bei der Behandlung chronischer Zustände oder Krankheiten) im Allgemeinen nach längeren Zeitintervallen (viele Wochen bis Monate) notwendig bzw. sinnvoll.

 

Bitte bedenken Sie, daß sich meine ärztliche Verantwortung sowie Ihre Betreuung auch auf die (in der Regel sehr langen!) Zeiträume zwischen den Sprechstunden erstreckt, und auch, daß Ihnen oben erwähnte Leistungen in vielen Fällen einen Kontrolltermin ersparen können!

 

Die Durchführung einer jeglichen ärztlichen Behandlung darf niemals aus finanziellen Gründen in Frage gestellt sein! Bei entsprechender Begründung bin ich gern dazu bereit, besondere Vereinbarungen zu treffen.

 

Andererseits sollen der besonders langwierige (und kostenintensive) Ausbildungsweg eines homöopathischen Arztes, meine möglichst verantwortungsvolle Präsenz für Sie, und auch Ihre Wertschätzung Ihrer Gesundheit und des von Ihnen gewählten besonderen Weges dorthin einen adäquaten finanziellen Ausdruck finden, - unabhängig vom jeweiligen Erfolg. Meine Honorarsätze sind knapp und - im Vergleich mit anderen "freischaffend" tätigen akademischen Berufen - durchaus niedrig kalkuliert. - Kritik und Fragen zur Honorargestaltung richten Sie bitte persönlich an mich, - ich bin auch dankbar für Ihre Verbesserungsvorschläge!